Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von FIT4CLINIC

§ 1 Geltungsbereich

Für den geschäftlichen Verkehr zwischen FIT4CLINIC und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. FIT4CLINIC behält sich die jederzeitige Änderung dieser Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Voraussetzungen und Zustandekommen des Vertrages

1. Das Angebot von FIT4CLINIC gilt ausschließlich gegenüber in Deutschland wohnhaften Zahnmedizinstudenten, Zahnärzten oder anderen natürlichen Personen in einer zahnmedizinischen oder vergleichbaren Ausbildung, welche die Leistungen von FIT4CLINIC zu nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Mit seiner Bestellung bzw. Buchung bei FIT4CLINIC erklärt der Kunde, einer der im Angebot genannten Gruppen nach Satz 1 zuzugehören. Die Zugehörigkeit ist FIT4CLINIC nach Aufforderung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Studienbescheinigung bzw. Approbationsurkunde sowie der Kopie eines gültigen Personalausweises oder Passes nachzuweisen. Bei einer Mehrheit von Kunden, die ein Angebot gemeinsam nutzen möchten, hat jeder einzelne die vorstehend genannten Nachweise vorzulegen.

2. FIT4CLINIC informiert den Kunden per E-Mail über den Eingang seiner Bestellung bzw. Buchung. Der Vertrag kommt bei Bestellung von Mietgegenständen durch Lieferung der Gegenstände an den Kunden oder eine Auftragsbestätigung von FIT4CLINIC zustande, bei Buchung von Veranstaltungen durch eine Anmeldebestätigung. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache und nach deutschem Recht.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag mit FIT4CLINIC an Dritte abzutreten oder Dritten in sonstiger Weise Vorteile aus dem Vertrag zu verschaffen, etwa durch Überlassung von Mietgegenständen, es sei denn, FIT4CLINIC hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Leistungsbeginn, Verzicht auf das Widerrufsrecht

1. Alle in den Angeboten von FIT4CLINIC genannten Preise und Versandkosten sind Bruttopreise einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland geltenden Umsatzsteuer. Für Kautionen fällt keine Umsatzsteuer an.

2. Zahlungen sind, ggf. im Voraus, innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungszugang zu zahlen. Die Zahlung kann per Überweisung, PayPal oder in bar erfolgen. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.

3. FIT4CLINIC ist vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Vertrages zu beginnen, insbesondere Mietgegenstände zu versenden oder Kunden Zutritt zu Veranstaltungen zu gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nach Belehrung auf sein Recht zum Widerruf verzichtet hat.

§ 4 Formerfordernis insbesondere für Kündigungen und Mängelanzeigen

Alle Erklärungen, Anzeigen und Mitteilungen des Kunden sowie von FIT4CLINIC, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der Textform in Gestalt von E-Mail, Schriftform, Telefax oder maschinell erstelltem Brief.

§ 5 Außerordentliche (fristlose) Kündigung durch FIT4CLINIC

1. FIT4CLINIC kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,

a) wenn der Kunde trotz angemessener Fristsetzung unter Androhung der fristlosen Kündigung keinen Nachweis der Gruppenzugehörigkeit im Sinne von § 2 Nr. 1 Satz 3 erbringt und die gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist,

b) wenn der Kunde mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts trotz Mahnung länger als 14 Kalendertage in Verzug ist,

c) wenn der Kunde sich, ggf. trotz Abmahnung, in sonstiger Weise vertragswidrig verhält oder

d) wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt oder die Vermögensauskunft durch den Kunden abgegeben wurde.

2. Macht FIT4CLINIC von dem vorstehend bezeichneten Kündigungsrecht Gebrauch, so bleiben die FIT4CLINIC aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bestehen.

§ 6 Haftung von FIT4CLINIC

1. Haftet FIT4CLINIC aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden des Kunden, der durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde, so gilt Folgendes: Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit besteht nur bei Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und ist auf den voraussehbaren typischen Schaden (vertragstypischer Durchschnittsschaden) begrenzt. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Haftung von FIT4CLINIC unberührt, insbesondere die Haftung für Vorsatz, arglistiges Verschweigen eines Mangels, grobe Fahrlässigkeit sowie eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung. Unberührt bleibt auch eine Haftung aus der etwaigen Übernahme einer Garantie.

3. Die vorstehenden Haftungsregelungen und -begrenzungen gelten auch gegenüber Dritten, die in den Schutzbereich der Vertragsbeziehung einbezogen werden.

§ 7 Bestimmungen betreffend die Miete von Gegenständen

1. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand dem Kunden zugestellt wird. Bei verzögerter Abnahme gilt der Tag des ersten Zustellversuches. Die Mietzeit endet entsprechend der Bestellung des Kunden, in der Regel also nach 30, 60 oder 90 Tagen. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist grundsätzlich nach individueller Absprache mit FIT4CLINIC, in der Regel per E-Mail, möglich. Bei Bestellung einer Gerätegruppe gilt die vereinbarte Mietzeit für sämtliche in der Gruppe zusammengefassten Gegenstände. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, soweit und solange der Kunde durch eigenes Verschulden am Gebrauch gehindert wird.

2. Bei jeder Bestellung von Mietgegenständen ist eine Kaution in Höhe von 100,00 (einhundert) Euro zu entrichten. Diese wird nicht verzinst. Sie wird dem Kunden spätestens einen Monat, nachdem er die Mietgegenstände in mangelfreiem Zustand zurückgesendet hat, erstattet.

3. Unbeschadet des Ablaufs der Widerrufsfrist gemäß § 3 Nr. 3 erfolgt der Versand unverzüglich bis spätestens fünf Tage, nachdem Miete, Kaution, Versandkosten und Nachweise im Sinne von § 2 Nr. 1 Satz 3 fristgerecht bei FIT4CLINIC eingegangen sind. Der Versand an Adressen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ausgeschlossen.

4. Der Mieter hat die gepolsterten Schutzpakete, in denen FIT4CLINIC Mietgegenstände sach- und fachgerecht verpackt versendet, sicher für den Rückversand aufzubewahren. Die Schutzpakete verbleiben im Eigentum von FIT4CLINIC.

5. FIT4CLINIC wird dem Kunden fünf bis zehn Tage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit per E-Mail eine Paketmarke für den versicherten Rückversand zukommen lassen. Für den Rückversand sind die in Nr. 4 genannten Schutzpakete sowie die in Satz 1 genannte Paketmarke zu verwenden. Erfolgt der Rückversand, weil der Mietgegenstand von FIT4CLINIC in nicht betriebsfähigem Zustand versendet wurde, so entfallen für den Kunden die Kosten für Hin- und Rückversand. Wird während der Dauer des Mietvertrages eine Rücksendung notwendig, weil eine von FIT4CLINIC zu tragende Instandhaltungsmaßnahme ausgeführt werden muss, so entfallen für den Kunden die Kosten des dafür erforderlichen Rück- und Wiederversands.

6. Der Kunde ist verpflichtet, Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß einzusetzen, vor Überbeanspruchung zu schützen und auf eigene Kosten für Wartung und Pflege der Gegenstände Sorge zu tragen. Die Kosten für nicht einsatzbedingte, behördlich vorgeschriebene Untersuchungen wie TÜV-Abnahmen und für Instandhaltungsmaßnahmen infolge normaler Abnutzung trägt FIT4CLINIC. Werden auf Grund Verschuldens des Kunden für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Gegenstände während der Mietzeit Instandhaltungsmaßnahmen, insbesondere Reparaturen und/oder Ersatzteile, notwendig, so hat diese der Kunde sofort sach- und fachgemäß unter Verwendung von Originalersatzteilen oder – mit Zustimmung des Vermieters – gleichwertigen Ersatzteilen auf seine Kosten vornehmen zu lassen bzw. zu besorgen. Gemäß vorstehendem Satz 3 erforderliche Ersatzteile sind bei FIT4CLINIC gegen Bezahlung zu beziehen. Erklärt FIT4CLINIC auf Anfrage des Kunden nicht unverzüglich, die benötigten Ersatzteile in derselben Frist und zu nicht höheren Kosten als der Kunde zu beschaffen, so ist der Kunde berechtigt, die Ersatzteile selbst zu beschaffen.

7. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FIT4CLINIC Veränderungen des Mietgegenstandes vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die von FIT4CLINIC angebracht wurden, zu entfernen.

8. Werden Mietgegenstände verspätet zurückgesendet und beruht die Verspätung auf Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann FIT4CLINIC von dem Kunden für jeden begonnenen Tag der weiteren Nutzung eine Nutzungsentschädigung verlangen. Diese beträgt pro Tag 1/30 der vereinbarten Monatsmiete. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die in vorstehendem Satz 2 genannte Pauschale.

9. Werden Mietgegenstände in einem Zustand zurückgegeben, der ergibt, dass der Kunde seinen in Nr. 6 bezeichneten Pflichten nicht nachgekommen ist, so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit, die zur Durchführung der vertragswidrig unterlassenen Reparaturen unter normalen Verhältnissen arbeitstechnisch erforderlich ist. Die ordnungsgemäße Rücksendung des Mietgegenstandes gilt als von FIT4CLINIC anerkannt, wenn nicht spätestens 14 Kalendertage nach dem Eintreffen des Gegenstandes bei FIT4CLINIC eine Mängelanzeige schriftlich oder per E-Mail mit genauer Bekanntgabe der festgestellten Mängel an den Kunden abgesandt ist.

10. Die Kosten für die Beseitigung von Mängeln und Beschädigungen, welche infolge vom Kunden vertragswidrig unterlassener Instandhaltungsmaßnahmen entstanden sind, trägt der Kunde. Den Umfang der von ihm zu vertretenden Mängel und Beschädigungen sowie einen Kostenvoranschlag teilt FIT4CLINIC dem Kunden schriftlich mit. Der Kunde erhält Gelegenheit zur Nachprüfung. Die Reparaturen werden durch FIT4CLINIC ausgeführt. Besteht zwischen dem Kunden und FIT4CLINIC Uneinigkeit über den Zustand des Mietgegenstandes, so ist der Gegenstand auf Verlangen einer Partei durch einen Sachverständigen für Medizinisches Gerät/Instrumente/Dentalprodukte untersuchen zu lassen. Können sich die Parteien nicht auf einen Sachverständigen einigen, ist dieser von der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar zu benennen. Hilfsweise wird der Hersteller des betreffenden Gerätes von beiden Parteien verbindlich als Sachverständiger benannt. Der Sachverständige hat den Umfang der Mängel und Beschädigungen und die voraussichtlichen Kosten zur Behebung sowie die arbeitstechnisch erforderliche Zeitdauer festzustellen und in einem Gutachten niederzulegen. Das Gutachten des Sachverständigen ist für beide Parteien bindend. Der Sachverständige bestimmt nach billigem Ermessen, von wem und in welchem Verhältnis die Kosten des Gutachtens zu tragen sind. Maßgebend ist der jeweilige Verursachungsanteil der Parteien.

11. Äußerlich sichtbare Mängel muss der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eintreffen des Mietgegenstandes, bei einer Gerätegruppe des letzten zur Gruppe gehörenden Gegenstandes, am vereinbarten Einsatzort rügen. Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während der Mietzeit ein Mangel, so muss der Kunde dies FIT4CLINIC unverzüglich anzeigen. Für die Einhaltung der Fristen für die Mängelanzeige ist der Tag der Absendung maßgebend.

12. Der Kunde kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er durch Beschlagnahme oder Pfändung seitens eines Gläubigers von FIT4CLINIC an der Ausübung seines Gebrauchsrechtes gehindert wird. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete entfällt für die Zeit der Behinderung. Er kann ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn FIT4CLINIC trotz Ablaufs einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist den Mietgegenstand verspätet absendet bzw. bereitstellt oder wenn die Instandsetzungszeit zur Behebung von die Betriebsfähigkeit beeinträchtigenden Mängeln trotz Mahnung durch den Kunden vier Wochen übersteigt.

13. Sind mehrere Personen Kunden, haften diese für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Mehrere Personen als Kunden bevollmächtigen sich bereits hiermit unwiderruflich zur Abgabe und Entgegennahme aller das Mietverhältnis betreffenden Erklärungen. Diese Vollmacht gilt nicht für den Ausspruch von Kündigungen.

§ 8 Bestimmungen betreffend Veranstaltungen

1. FIT4CLINIC kann die Teilnahme an einer Veranstaltung davon abhängig machen, dass in der Person des Kunden über die Gruppenzugehörigkeit nach § 2 Absatz 1 hinausgehenden persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese sind FIT4CLINIC auf Anforderung in geeigneter Weise nachzuweisen.

2. Wird die im FIT4CLINIC-Programm veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist FIT4CLINIC nicht verpflichtet, die Veranstaltung mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchzuführen. Bereits bezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet.

3. Ein Anspruch auf Entgeltermäßigung ist bei der Anmeldung durch Vorlage des erforderlichen Nachweises zu belegen. Eine nachträgliche Ermäßigung gebuchter Lehrveranstaltungen ist nicht möglich. Wurde das Entgelt bereits für alle Teilnehmer pauschal ermäßigt, wird keine weitere individuelle Ermäßigung gewährt.

4. Bei einer Kündigung vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt wie folgt erstattet. Ab 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 100%, ab 4-2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50%, ab 2-1 Woche vor Veranstaltung 25%, weniger als 7 Tage vor Veranstaltung 0%. Eine Verschiebung des Workshoptermins ist nur in gegenseitiger Absprache möglich. 

5. FIT4CLINIC behält sich organisatorisch bedingte Änderungen vor. Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der im FIT4CLINIC-Programm angekündigten Kursleitenden geleitet wird. Können Teile von Veranstaltungen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden, etwa wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen, bietet FIT4CLINIC dem Kunden insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden, oder kann der Kunde von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet. In Fällen, in denen eine Berechnung der erbrachten Teilleistung unzumutbar wäre, insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für denn Kunden ohne Wert ist, wird dem Kunden das entrichtete Entgelt vollständig erstattet.

6. Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung von FIT4CLINIC bei der Veranstaltung vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, kann der Kunde von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberechtigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann.

7. Sicherheitsanweisungen und Benutzungshinweise, die bei einer Veranstaltung durch Aushang bekannt gegeben werden, hat der Kunde zu beachten und zu befolgen.

8. Schadensersatzleistungen in Geld sind – außer in Fällen von § 4 Satz 2 – der Höhe nach auf das Entgelt für den laufenden Unterrichtsabschnitt begrenzt.

9. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Kunde den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Schafft FIT4CLINIC nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist aus wichtigem Grund kündigen.

10. Nach ordentlicher, durch namentliche Eintragung in die Anwesenheitsliste dokumentierter Teilnahme an einer FIT4CLINIC-Veranstaltung stellt FIT4CLINIC dem Kunden eine Teilnahmebescheinigung aus. Sofern eine Veranstaltung die Voraussetzungen dafür erfüllt, werden Fortbildungspunkte gemäß den Richtlinien von BZÄK und DGZMK vergeben.

11. Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien und sonstigen Veranstaltungsunterlagen sowie das Anfertigen von Fotografien, Filmen und Tonaufnahmen von Veranstaltungen sind ohne Genehmigung von FIT4CLINIC nicht gestattet.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

1. FIT4CLINIC ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, soweit dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

2. Der Kunde erklärt sich mit dem Einstellen von Bewertungen oder sonstigen Beiträgen auf der Website FIT4CLINIC Betreibers damit einverstanden, dass die übermittelten Inhalte ohne Vergütung unbearbeitet oder in bearbeiteter Form dauerhaft auf der Website von FIT4CLINIC wiedergegeben werden. FIT4CLINIC behält sich vor, Bewertungen erst nach Prüfung online zu stellen.

Stand dieser AGB: 01.05.2015

Kontakt

FIT4CLINIC, Dr. Maatz
Bürstädter Str. 43
68623 Lampertheim

Bevorzugter Kontakt: mail@fit4clinic.info

Montag - Freitag 19.00 - 20.00
Uhr oder per whatsapp (nur Fragen,
keine Bestellungen): 0176 21727552

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